Der Freudenberger Stadtentwicklungsausschuss will sich am 25. April 2017 mit den Plänen zum Gewerbegebiet Wilhelmshöhe-Nord befassen. Im Vorfeld der Sitzung wurde das neue „Denkmodell“ bekannt, für das die Kommunalpolitik nun ihr Einverständnis zu weiteren Planungen geben soll.
In einem Brief haben sich jetzt aus Bühl Ortsvorsteher Friedhelm Höfer, Ortsheimatpfleger Rolf Kolb und Thomas Löw an die Ausschussmitglieder gewandt. Ihr Fazit darin, aus Bühler Sicht könne das vorgelegte Denkmodell keine zu akzeptierende Lösung sein.
Der Brief vom 23. April 2017 im Wortlaut:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben erfahren, dass sich Ihr Ausschuss am Dienstag, 25. April 2017, mit der Thematik des Gewerbegebietes Wilhelmshöhe-Nord beschäftigen wird. Im Ratsinformationssystem konnten wir die Vorlage mit den Anlagen und erstmals eine Skizze des sogenannten Denkmodells einsehen.
Wir haben daraufhin uns auch in der Örtlichkeit mit den neuen Planvorstellungen vertraut gemacht.
Zunächst ist anerkennend festzuhalten, dass in die Plandiskussion Bewegung gekommen ist. Aus Sicht von Büschergrund dürfte durch den anvisierten Damm und die Höhenreduzierung erkennbare Fortschritte erreicht worden sein.
Diese Wertung trifft insgesamt leider nicht aus Bühler Sicht zu.
Die Skizze der am Dienstag von Ihnen zu beratenden Planvariante lag auch den Bühlern Waldgenossen insgesamt noch nicht vor, sie sind darüber weder in Gänze informiert worden, noch konnten sie bisher dazu innerhalb der Genossenschaft ein Votum abgeben. Der Überschrift-Text auf Anlage 3 nimmt entsprechend nur Bezug auf eine Begehung mit dem Vorstand der WG-Büschergrund.
Das vorgelegte Denkmodell verschiebt die Fläche des beabsichtigten Gewerbegebietes deutlich weiter in Richtung Bühl, geht also über den einmal als äußerste Grenze angedachten „Postweg“ hinaus und rückt somit wesentlich näher an das Wohngebiet „Auf der Heide“.
In der Örtlichkeit stellten wir fest, dass die Skizze eine sehr grobe Darstellung aufweist und beispielsweise im Bereich oberhalb des Postverteilzentrums die Böschungen deutlich größer ausfallen müssten. Bemerkenswert ist der Planzuschnitt, da er das Wohngebiet „Auf der Heide“ ausspart und so die Raumwirkung und Belastungskriterien einer Abwägung auf Basis der Anlagen entzogen sind.
Zu beachten ist, dass beispielsweise jetzt unmittelbar im Bereich der Löw-Kurve durch die Verschiebung eine Böschung von nahezu 40 m entstehen würde, aus Sicht der Straße „Auf der Heide“ ein parallel verlaufender Wall in gut 20 m Höhe. Wenn auf dieser Plateauhöhe (420 m) in Sichtbeziehung zu der Wohnbebauung 16 m hohe Gebäude entstehen (so die Darstellung auf der Querschnittzeichnung Anlage 4) verdeutlich dies die Immissionssituation von Bühl bis nach Oberholzklau, da auch in der Vorlage nicht auf die Ausweisung des Gewerbegebietes als Nutzungsmöglichkeit „GI“ für ausdrücklich störendes Gewerbe verzichtet wurde.
Als Fazit ist heute festzuhalten, dass aus Bühler Sicht das vorgelegte Denkmodell keine zu akzeptierende Lösung sein kann.“