Bühler und Büschergründer bringen Bürgerantrag auf den Weg: Freudenberg soll vom GIB Wilhelmshöhe-Nord Abstand nehmen
Mit einem Bürgerantrag aus Bühl und Büschergrund muss sich jetzt der Freudenberger Stadtrat befassen. Das Ziel der Antragsteller: Die Kommunalpolitiker sollen beschließen, von einer Umsetzung der Planung für ein Industriegebiet am Ischeroth Abstand zu nehmen.
Ihre Argumentation stützen die Gegner des GIB Wilhelmshöhe-Nord auf den aktuellen Fachbeitrag Klima, den das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) jetzt für die Planungsregion vorgelegt hat, zu dem auch der Kreis Siegen-Wittgenstein zählt.
Unter dem Eindruck, dass „der globale von Menschen verursachte Klimawandel eine der bedeutendsten gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit ist“, sehen die Experten aus der NRW-Landeshauptstadt dringenden Handlungsbedarf.
Die LANUV-Maßgabe, dass es unerlässlich sei, Planungen an bereits eingetretene und nicht mehr vermeidbare zukünftige Klimaveränderungen anzupassen, um Schäden für die Gesellschaft und die Natur zu verhindern bzw. so gering wie möglich zu halten, leitet die Argumentation der Bürger ein.
Ihr Fazit: Wenn also eine nachhaltige Raumentwicklung eingefordert werde, die die Wirkfolgen der klimatischen Parameter beachte und sie für die kleinräumliche Detailplanung als Handlungsleitlinie identifiziere, könne die GIB-Planung Wilhelmshöhe-Nord nicht mehr aufrecht erhalten bleiben, so Jörg Bruland aus Büschergrund und Gerhard Böcking, Bühl. GIB-Wilhelmshöhe-Nord stehe für eine Fehlplanung angesichts der Notwendigkeit, eine klimagerechte räumliche Steuerung von Siedlungsflächen vorzunehmen. „Diese Planung, die ein weithin sichtbares Gelände für störende Industriebranchen mit einem massiven Natureingriff zum Ziel hat, ist inzwischen völlig aus der Zeit gefallen.“
„Die vorliegenden Planüberlegungen für ein GIB Wilhelmshöhe-Nord finden auf Grund der Überdimensionierung, des Eingriffes in Landschaft und Natur, der zu erwartenden Immissionen und der vielfältigen negativen Einflüsse nicht die Akzeptanz der betroffenen Bevölkerung. Daneben zeigen ja auch die Grundstückseigentümer keine Bereitschaft, die notwendigen Flächen für eine Realisierung zur Verfügung zu stellen,“ fasst Bühls Ortsvorsteher Friedhelm Höfer darüber hinaus zusammen. Deshalb werde angeregt, dass der Rat der Stadt Freudenberg durch Beschluss von der Umsetzung des GIB Wilhelmshöhe-Nord Abstand nimmt.
Konkret heißt es in dem Bürgerantrag vor dem Hintergrund der LANUV-Darlegungen: „Auch in dieser Region sei ein entschiedenes Handeln notwendig, um den globalen, bundes- und landesweiten Klimaschutzzielen gerecht zu werden. Die schon eingetretenen anthropogenen Klimaveränderungen beeinflussten durch Extrem-niederschläge, Unwetter, Trockenperioden und Grundwasserrückgang auch unseren Kreis.
Bei dem Ziel, auf die Klimawandel-Folgen zu reagieren und die negativen Auswirkungen auf die natürlichen Systeme abzumildern, kommt den Wäldern als Kohlenstoffspeicher ein überaus hohes Gewicht zu. Waldsysteme sind solche Kohlenstoffsenken, die in ihrer Vegetation und im Boden große Mengen Kohlenstoff speichern können. Diese Ökosysteme, so die Experten, seien daher aus Gründen des Klimaschutzes von besonderer Bedeutung und sollen planerisch geschützt werden. Notwendig seien Waldschutz und Waldmehrung. Dem widerspricht die inzwischen nicht mehr auf der Höhe der Zeit befindliche GIB-Planung Wilhelmshöhe-Nord, die von einer massiven Waldvernichtung und Landschaftsumformung ausgeht.
Zu beachten sei neben dem Waldnaturschutz auch die Erholungsnutzung im Wald, der angesichts der Leitbild-Festlegungen für die Stadt Freudenberg eine wesentliche Relevanz zukommen müsste.“
Abschließend greift der Bürgerantrag auch die jüngste Zusammenstellung der Kaufkraftzahlen durch die IHK Siegen auf. Diese weise für Freudenberg einen überdurchschnittlichen Wert aus. Beim Einzelhandelsumsatz rangiert bekanntlich Freudenberg hinter Siegen und Olpe an vorderster Stelle. Hierzu heißt es aus Bühl und Büschergrund, damit werde noch einmal das hohe Gewicht der Stadt in Bezug auf die Wohnqualität signalisiert und sie als bevorzugter Lebensort bestätigt:
„Dieses positive Merkmal aufs Spiel zu setzen, in dem weithin sichtbar ein Industriegebiet zur ausschließlichen Unterbringung vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten aufgrund der Immissionen als „störend“ gelten und unzulässig sind (§ 9 BauNVO), kann nur als kontraproduktiv für eine positive Stadtentwicklung bezeichnet werden“, findet Rolf Kolb aus Bühl.