Die Initiative gegen ein viel zu großes Industriegebiet am Ischeroth hatte 2014 den Landes-Umweltminister eingeladen, sich vor Ort einen Eindruck über das geplante GIB zu verschaffen. Anfang Januar 2015 kam Johannes Remmel zu einem privaten Besuch. Er ließ sich informieren, gab jedoch, da er bei der damals noch laufenden Regionalplan-Änderung Vorfahrenbeteiligter war, keine öffentliche Stellungnahme ab.
Zu diesem Termin hatte die Initiative noch einmal die damals erkennbaren umweltrelevanten Belange zusammengetragen, die zwar in der Vorlage des Regionalrates vom 3. Dezember 2014 enthalten waren, aber letztlich bei der Entscheidung des Gremiums keine maßgebliche Berücksichtigung fanden:
Schützenswertes Biotop
Am Standort „Wilhelmshöhe-Nord“ wird ein Waldgebiet mit allen Natur-, Arten- und Bodenschutzfunktionen in Anspruch genommen. Der südliche Teil des Hanges ist ein Eichen- Birken-Niederwald, der im Biotopkataster des LANUV als schützenswerte Biotop geführt wird.
Schutzgebiete (Naturschutz, Landschaftsschutz, geschütztes Biotop)
In geringer Entfernung vom Plangebiet (geringste Entfernung 150m) liegt das Naturschutzgebiet „Wendung- und Peimbachtal“, das teilweise auch nach § 30 BNatSchG als geschütztes Biotop ausgewiesen ist. Eine Beeinträchtigung wird von den Beteiligten gefürchtet. Das Plangebiet liegt zudem im großräumigen Landschaftsschutzgebiet „Freudenberg“ des Landschaftsplans Freudenberg.
Biotopverbund
Mit dem Verlust der Waldflächen im Plangebiet des GIB wird der Lebensraum für Tiere (weiter) eingeschränkt. Das Plangebiet liegt in der Biotop-Verbundfläche mit besonderer Bedeutung (Stufe II) „Landhecke“. Bedeutende Wildtierpassagen würden, so die NSV, unterbrochen.
Bodenschutz
Im Plangebiet kommen kleinräumig besonders schutzwürdige Felsböden vor, die (wahrscheinlich) bei der Erschließung einer Gewerbefläche in Anspruch genommen werden müssten (insgesamt ca. 1 ha Fläche) und verloren wären. Zudem werden die erforderlichen Arbeiten zur Geländemodellierung (Terrassierung, Zufahrten) erhebliche Auswirkungen auf den Boden haben; weitere hydrologische Auswirkungen mit indirekten Beeinträchtigungen von benachbarten Schutzgebieten und geschützten Biotopen seien möglich.
Landschaft und Erholung
Grundsätzliche Bedenken gegen die GIB-Planung werden von den Naturschutzverbänden und Waldgenossenschaften auch mit der erheblichen Beeinträchtigung derBelange Landschaft und Erholung begründet. Wegen der nach Süden exponierten Hanglage mit einem Höhenunterschied im geplanten Gewerbebereich von ca. 40 m stellt die künftige Gewerbenutzung eine erhebliche Belastung des Landschaftsbildes dar, die nicht nur durch die Errichtung von Gewerbegebäuden verursacht wird, sondern wesentlich auch von der erforderlichen Terrassieren und Erschließung, die umfangreiche Bodenmodellierungsarbeiten erforderlich machen. Nach fachlicher Ansicht des LANUV grenzt das Plangebiet an die einzigartige größere Landschaftsbildeinheit „Waldlandschaftsbildeinheit Siegelnde-Wasserscheide“ und sollte trotz der Vorbelastung durch die A45 bei der planerischen Entscheidung berücksichtigt werden.
Das Plangebiet liegt darüber hinaus gemäß Fachgutachten des LWL in einem landesbedeutsamen Kulturlandschaftsbereich (Nr. 31.01. „Siegen und Umgebung“), dessen Charakter erhalten bleiben soll; die Siegerländer Hauberge sind eines der wertgebenden Merkmale.