Die städtischen Gremien sollen am Mittwoch (20. 04. 2016) grünes Licht geben für den Einstieg in eine „Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme“. Mit diesem Zwangsmittel, so will es die Bürgermeisterin, soll es mit dem Plan für ein GIB Wilhelmshöhe-Nord weitergehen.
„Das ist schon ein erstaunlicher Schritt“, wundert sich Thomas Löw von der Initiative gegen die Zerstörung des Ischeroth. Denn: Vor fast genau einem Jahr hatte die damalige Bürgermeisterkandidatin Nicole Reschke mitgeteilt: „Eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme strebe ich nicht an…“. Aller Beschwichtigungen zum Trotz: „Das ist natürlich der förmliche Einstieg in ein späteres Enteignungsverfahren“.
Aber andere Details seien noch bemerkenswerter, so Anne Ising aus Büschergrund: Wird doch aus der Verwaltungs-Pressekonferenz bekannt, dass die Netto-Fläche für das „Industriegebiet für störendes Gewerbe“ jetzt noch einmal um rd. 1,5 Hektar auf nunmehr 11 Hektar erweitert werden soll. Bislang sei immer von 9,5 Hektar die Rede gewesen. Und in der Vorlage wird nicht darauf aufmerksam gemacht!
Der Hinweis auf die „frühzeitige Bürgerbeteiligung“ sei völlig irreführend. Während einerseits die Stadt in Geheimgesprächen mit detaillierten und konkreten Plänen unterwegs sei (das Bauamt kennt offensichtlich jetzt schon die Höhe der Fabrikhallen…), wurden Anfragen von direkt betroffenen Anwohnern, die Planunterlagen einzusehen, brüsk abgelehnt. So gibt es nur Gerüchte. Aber nach denen soll sich das Gebiet weiter in Richtung Bühl hin entwickeln. Und weiterhin spricht die Verwaltungsvorlage (43/2016) ausdrücklich von „der Terrasse“ (Einzahl!) – und diese auf einem der höchsten Erhebungen der Stadt. Insoweit sei die Feststellung „die optische Beeinträchtigung fiele sehr gering aus“, eine Verspottung der betroffenen Bevölkerung.
In der Bewertung sind sich Friedhelm Höfer aus Bühl und Matthias Irle aus Büschergrund einig: „Das breite Bürgervotum, auf vielen Unterschriftenlisten gegen dieses Industriegebiet belegt, wird mit diesem Beschlussvorschlag missachtet.“ Und ein weiterer Punkt stößt auf Interesse: Jetzt würden Kosten von 8 Millionen Euro für die Erschließung des Gebietes genannt. Wenn diese Summe aber in der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt überhaupt nicht auftaucht, könne das ja als nur eine Quasi-Ankündigung für eine massive Erhöhung von Grund- und Gewerbesteuer verstanden werden, um diese landschaftszerstörende Planung zu finanzieren.
Insgesamt wird ein negatives Fazit gezogen: Die Zustimmung zu dieser Vorlage ist ein Votum für die Vergrößerung des Gebietes sowie ein Handeln gegen ein offenes, transparentes Planverfahren, denn selbst den politischen Gremien würden in der Vorlage 43/2016 die von der Verwaltung aktuell tatsächlich genutzten Planunterlagen vorenthalten, dort befinden sich Kopien der Anlagen aus dem Jahr 2013.
Bei dem Beschluss nach § 165 des Baugesetzbuches geht es nicht nur um den Zugang auf ein 18 Hektar großes Gelände für Bodenuntersuchungen. Werde doch damit ausdrücklich mit beschlossen „Die Paragraphen 137 bis 141 sind entsprechend anzuwenden.“ Und der § 138 des Baugesetzbuches sagt deutlich:
„An personenbezogenen Daten können insbesondere Angabender Betroffenen über ihre persönlichen Lebensumstände im wirtschaftlichen und sozialen Bereich, namentlich über die Berufs-, Erwerbs- und Familienverhältnisse, das Lebensalter, die Wohnbedürfnisse, die sozialen Verflechtungen sowie über die örtlichen Bindungen, erhoben werden.“
Das sei ein drastischer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Mit so etwas Leute in die Knie zwingen und zum Verkauf bewegen zu wollen, spreche für sich.