Bei der Vorlage 71/2017 für den Stadtentwicklungsausschuss am Dienstag, 25. April 2017, geht es zunächst formal um drei Entscheidungen:
Dem Rat wird empfohlen, ein neues Denkmodell für das GIB Wilhelmshöhe-Nord zu akzeptieren, um dann die Verwaltung mit den weiteren Planungsschritten zu beauftragen. Des Weiteren soll der Rat seinen Beschluss zur Einleitung der vorbereitenden Untersuchung gem. § 165 Abs. 4 des BauGB vom 18.04.2013 aufheben. Letzteres war der erste Schritt für ein mögliches Enteignungsverfahren, auf das jetzt offensichtlich verzichtet werden soll. Und dann geht es darum, soweit die neuen Planüberlegungen zu einem Überschuss von Bodenmassen führen und für deren Verwendung bzw. Einbau im Stadtgebiet Freudenberg Planungen auslöst werden, diese in einem Parallelverfahren durchzuführen.
Die neuen Planüberlegungen sollen nach Darstellung der Vorlage auf der Basis von Gesprächen mit den beiden Waldgenossenschaften Bühl und Büschergrund erstellt worden sein.
Hintergrund für die Beratungen scheint ein Antrag der Fraktion B90/Grüne vom 20. März 2017 zu sein, die darin fordern, das „Denkmodell“ gegenüber dem Rat offen zu legen. Schon Ende Februar hatte beispielsweise die Siegener Zeitung darüber berichtet; den Stadtverordneten lag es bis zur Sitzungsvorlage 71/2017 scheinbar nicht vor.