REGIONALRAT ARNSBERG: WILHELMSHÖHE-NORD ALS „GI“

Seite 13, Vorlage 27/04/14

Für Regionalrat Arnsberg, Sitzung am 3. 12. 2014

TOP 7a: 1. Änderung des Regionalplans im Gebiet der Stadt Freudenberg, Erneuter Aufstellungsbeschluss, Erweiterung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB):

„Das Kriterium einer überwiegenden Nutzungsmöglichkeit für störende Betriebe (emittierende sowie verkehrsintensive Nutzungen) ergibt sich einerseits aus der Plandefinition für GIB in der LPIG DVO (Durchführungsverordnung zum Landesplanungsgesetz NRW), andererseits aus der industriell geprägten Nachfragestruktur in der Stadt Freudenberg. Während im „Altgebiet“ der ersten Ausbaustufe des GIB „Wilhelmshöhe“ ein relativ hoher Anteil an Handels- und Dienstleistungsnutzungen zu finden ist, zeigt die aktuelle Nachfrage im zuletzt entwickelten GIB „Wilhelmshöhe-West“, dass hier störende Betriebe den Nutzungsmix prägen. Dies hängt vermutlich mit einem aufgestauten Bedarf zusammen, der sich aus den umfangreichen Nutzungsbeschränkungen ergibt, die baurechtlich für die zuvor entwickelte Erweiterung des GIB „Hommeswiese“ aus immissionsschutzrechtlichen Gründen erforderlich waren und daher die Kategorie der störenden Betriebe weitgehend ausschloss.“

Seite 18, Vorlage 27/04/14

Für Regionalrat Arnsberg, Sitzung am 3. 12. 2014

TOP 7a: 1. Änderung des Regionalplans im gebiet der Stadt Freudenberg, Erneuter Aufstellungsbeschluss, Erweiterung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB):

„Der Bedarf der Stadt Freudenberg richtet sich aufgrund der lokalen – wie auch der regionalen – Wirtschaftsstruktur und der realisierten Gewerbenachfrage der letzten Jahre jedoch eindeutig auf GIB, d.h. gem. LPLG DVO auf eine überwiegende Festlegung von GI für störende, insbesondere emittierende, auch verkehrsintensive Nutzungen.“

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