Mit Schreiben vom 14. Oktober 2015 hat die Sparkasse Siegen auf die Anfrage aus Bühl zum Gewerbegebiet Wilhelmshöhe-Nord geantwortet.
Der Brief hat folgenden Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Höfer, sehr geehrter Herr Kolb, sehr geehrter Herr Löw,
zunächst bitten wir um Entschuldigung, dass wir Ihr oben genanntes Schreiben, das bei uns am 21.09.2015 eingegangen ist, aufgrund von Abwesenheiten erst heute beantworten.
Sie fragen nach unserer Beurteilung der Maßnahme, unsere Absichten und das weitere Vorgehen.
Wir wiederholen an dieser Stelle unsere Aussagen aus unserem Brief vom 3. Februar 2015. Für die Erschließung von Bau- und Gewerbegebieten bedarf es einer demokratischen Willensbildung in den jeweils zuständigen Parlamenten. Danach ist ein verwaltungstechnischer Durchführungsweg zu definieren. Wenn diese beiden Voraussetzungen gegeben sind, wird die Frage der Wirtschaftlichkeit der Erschließungsmaßnahme zu klären sein, ehe unsere Gesellschaften Aktivitäten entwickeln.
Die genannten Voraussetzungen liegen für das Gewerbegebiet Wilhelmshöhe-Nord derzeit nicht vor. Wir sind bisher an keiner Stelle als Verantwortliche der Sparkasse Siegen in diese Verfahren eingebunden. Falls formuliert wird, wie Sie zitieren, „die Sparkasse müsse jetzt bitteschön auch erklären, was sie denn wolle – die müsse sich auch noch einmal Gedanken machen…“ entspricht dies nicht den Gegebenheiten. Es geht schlichtweg nicht darum, was die Sparkasse will, sondern was die für diese Vorhaben zuständigen Gremien, die mit demokratisch gewählten Personen besetzt sind, für die Kommune planerisch festlegen. Der Stand ist uns im Detail nicht bekannt, in die inhaltliche Befassung sind wir nicht eingeschaltet.
Deshalb bitten wir um Verständnis, dass wir zu inhaltlichen Ausführungen und Wertungen derzeit nicht in der Lage sind, Stellung zu beziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Sparkasse Siegen – Der Vorstand
Wilfried Groos, Harald Peter