Zum Jahresbeginn 2014 zeigte die NRW-Staatskanzlei den Gewerbegebiets-Planern in Freudenberg und Arnsberg die „rote Karte“. Der Grund: Erhebliche Abwägungsfehler, die Umweltprüfung insgesamt und die Alternativprüfung im Besonderen seien ungenügend.
Doch die Verantwortlichen beim zuständigen Regionalrat wollen offensichtlich „Wilhelmshöhe-Nord“ ohne Wenn und Aber durchsetzen. Am 3. Juli 2014 beschlossen sie, das Genehmigungsverfahren erneut aufzurollen. Die Düsseldorfer Ablehnung soll in eine Zustimmung umgekehrt werden.
In Bühl und Büschergrund findet diese Industriegebietsplanung immer mehr Gegner. Am 12. Juli 2014 ließen sie sich noch einmal über das ganze Ausmaß der Konzeption bei einer Ortsbegehung informieren.
Für Ortsvorsteher Friedhelm Höfer und Ortsheimatpfleger Rolf Kolb sowie für Thomas Löw als Mitglied der Bühler Waldgenossenschaft steht fest:
„Das angedachte Gebiet mit gut 18 ha ist viel zu groß, um sich in Natur und Landschaft einfügen zu können. Im Gegenteil: Dadurch, dass eine Planfläche auf 440 m Höhe über NN für die Industrie-Bebauung entstehen soll, würde es weithin sichtbar sein, womit der natürliche und charakteristische Landschaftsbezug völlig verloren ginge“.
Was erschwerend hinzu kommt: Um das Hochplateau nördlich des Postverteilzentrums überhaupt erst zu schaffen, müsste zunächst der Ischeroth, eine über viele Kilometer weit erkennbare Landmarke und eine der höchsten Erhebungen in Freudenberg, einerseits weitgehend abgetragen und andererseits in Teilen als eine unnatürliche Geländeformation wieder aufgeschüttet werden. Ein lang geachtetes Ziel der Landesplanung „Bergkämme und weithin sichtbare Landschaftsbestandteile dürfen nicht bebaut werden“ wurde außer Acht gelassen.
Der Ischeroth-Berg zählt zu den markantesten Aussichtspunkten im Kreis Siegen-Wittgenstein, weist historische Wege auf, gibt Raum für die traditionelle Haubergs-Nutzung und dient für beide Orte als Naherholungsgebiet. Auch aus diesen Gründen zählt das Gebiet zum „Landesbedeutsamen Kulturlandschaftsbereich“, weite Teile sind als „Landschaftsschutzgebiet“ klassifiziert.
Sollten sich die Planer durchsetzen, müssten 450.000 m3 Boden bewegt und 180.000 m2 Wald gerodet werden.
Von der Maßgabe des Baugesetzbuches (§ 1a Abs. 1),
„Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden“,
lassen sich die Vorhabenträger offenbar nicht stören. Nahezu 8 ha, was alleine einer Fläche von mehr als elf Fußballfeldern entspricht, müssten für Böschungen und die Zuwegung herhalten. Von dem in Anspruch genommenen Grund verblieben somit netto nur 56 Prozent zur Bebauung. Das auch in der Fernwirkung massiv wahrnehmbare aufgesetzte Plateau mit seinen steilen Böschungen lasse jedes Bemühen um eine raumverträgliche Einpassung vermissen.
Viele Freudenberger Bürgerinnen und Bürger setzen sich zunehemend gegen das „Monster-Gewerbegebiet“ zur Wehr:
„Was zu groß ist ist zu groß. Unpassendes passt eben nicht!“
Dabei lassen sie dann auch das Gegenargument „Arbeitsplätze“ so nicht gelten. Einerseits stellte Bühl von seiner Gemarkung bereits 16 ha für Gewerbeansiedlungen zur Verfügung. Andererseits werde immer von „innovativen und zukunftsfähigen Arbeits- und Ausbildungsplätzen“ gesprochen, die dann aber doch nicht realisiert würden. Flächen zum Recyceln von Bauschutt (Wilhelmshöhe-West) oder Hallen für Paintball (Wilhelmshöhe I) und andere Groß-Vergnügungsstätten seien in dieser Hinsicht kein Vorbild. Alleine mit der Erweiterung der „Bühler Höhe“ für das Postverteilzentrum hatte die Freudenberger Stadtverwaltung über 500 neue Arbeitsplätze ins Spiel gebracht. Die Statistik zeige allerdings, dass die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Freudenberg vom Jahr 2000 bis 2012 nur um 58 (von 5.503 auf 5.561) angestiegen ist.
„Wir werden uns weiter einsetzen, damit Bühl kein Ungemach blüht“, waren sich viele Bewohner einig.